понедельник, 8 октября 2007 г.

4topas

Der Justizausschuss des US-Senats hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der Bloggern weitgehend journalistische Privilegien zum Schutz ihrer Quellen einräumt. Er sieht vor, dass die Quellen jeder Person, die regelmäßig journalistisch arbeitet, durch den so genannten Free Flow of Information Act geschützt sind. Das würde konkret bedeuten, dass Blogger sogar bei Gerichtsprozessen auf Bundesebene ihre Informanten nicht preisgeben müssten.
Der Gesetzesvorschlag wurde mit 15 gegen zwei (2) Stimmen angenommen. In den meisten US-Bundesstaaten existieren diese so genannten Reporterprivilegien bereits für Gerichtsfälle auf Länderebene. Der neue Gesetzesentwurf würde den Informantenschutz auf die Bundesebene ausweiten.
Der Begriff Journalismus wird klar definiert und schließt somit von vornherein einige Blogger aus. Danach sind journalistische Tätigkeiten gekennzeichnet durch: "regelmäßiges Sammeln, Zusammenstellen, Fotografieren, Aufnehmen, Schreiben und Veröffentlichen von Nachrichten oder Informationen, die lokale, nationale oder internationale Angelegenheiten von öffentlichem Interesse behandeln".
Die endgültige Formulierung des Gesetzes ist noch nicht festgelegt. Höchstwahrscheinlich werden die Reporterprivilegien nur für Personen gelten, die durch ihre journalistische Arbeit Geld verdienen. Allerdings dürfte es für Blogger einfach sein, diese Bedingung durch ein einfaches Werbebanner zu erfüllen. Die Umwandlung des Entwurfs in ein Gesetz ist bisher zudem mehr als fraglich. Die Bush-Administration hat bereits Widerstand angekündigt, und auch das Justizministerium warnt vor der weit gefassten Journalismus-Definition. Diese könnte die nationale Sicherheit gefährden und staatliche Kriminaluntersuchungen behindern.
"Das Gesetz könnte unabsichtlich irakische Spione oder Besitzer von Kinderpornografie schützen", sagt US-Staatsanwalt Patrick Fitzgerald. Ein Zusatz des Gesetzesentwurfs wurde vom Senat bereits abgesegnet. So sind bekannte Terroristen oder ausländische Geheimagenten von dem Recht auf Informantenschutz ausgeschlossen. Die Liste der Ausnahmefälle, bei denen die Privilegien nicht greifen, ist allerdings schon jetzt beeindruckend. So wäre der Informantenschutz beim Verdacht einer kriminellen Aktivität, zur Verhinderung einer Entführung, bei Behinderung von staatsanwaltlichen Ermittlungen zur nationalen Sicherheit oder bei Verdacht auf Terrorismus aufgehoben.

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